Details
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen
- Antrag auf Akteneinsicht (siehe unten)
- Personalausweis: Damit keine unberechtigten Personen Einsicht in Ihre Akten nehmen können, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis ausweisen.
- Aktueller Grundbuchauszug Ihres Grundstückes - Bitte legen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug Ihres Grundstückes vor. Diesen erhalten Sie beim Amtsgericht Bergheim.
- Eventuell eine schriftliche Vollmacht, wenn die Einsichtnahme durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen soll
Gebühren
Die Gebühren für die Akteneinsicht entnehmen Sie bitte der Verwaltungsgebührensatzung der Kreisstadt Bergheim in der aktuellen Fassung (siehe Link unten)
Bemerkung
Sie möchten als Berechtigte oder als Berechtigter Einsicht in laufende, nicht archivierte Vorgänge nehmen? Bitte beantragen Sie dies schriftlich. Wir prüfen dann Ihr Anliegen.
Die Vielzahl der archivierten Bauakten bringt es mit sich, dass Akten nicht oder nicht mehr verfügbar sind. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieser angebotene Service eine freiwillige Leistung ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten.
Auch eine Zusendung von Akten oder Teilen hieraus bieten wir nicht an.
Institutionen
Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache
Abteilung Bauaufsicht, Zimmer 0.76 im historischen Rathaus
Bethlehemer Strasse 9-11
50126 Bergheim
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | |
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Bauaufsicht |