Inhalt anspringen

Kreisstadt Bergheim

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Bei den meisten Bauvorhaben kann ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Durch den geringen Prüfumfang erhalten Sie die Genehmigung schneller und kostengünstiger.

Beschreibung

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften von der Baubehörde nur in den wichtigsten Punkten, wie z.B. Überprüfung der Einhaltung der Abstandflächen, Einhaltung des Brandschutzes bei "Kleinen" Sonderbauten etc., geprüft.

Somit soll der Bauherrin / dem Bauherrn und Entwurfsverfasser mehr Verantwortung überlassen werden. Ein Vorteil für die Bauherrin / den Bauherrn liegt in der relativ zügigen Bearbeitungszeit ihres / seines Bauantrages.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren werden alle Bauvorhaben geprüft, die nicht der Genehmigungsfreistellung gemäß § 67 BauO NRW unterliegen, die nicht genehmigungsfrei gemäß § 65 BauO NRW sind oder die nicht in der Liste der "großen" Sonderbauten (vgl. normales Genehmigungsverfahren) aufgeführt sind.

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Datenschutzerklärung