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Kreisstadt Bergheim

Beistandschaft, Unterhalt

Wenn Sie alleinsorgender Elternteil sind, können Sie sich beim Jugendamt beraten lassen und Hilfen zur Geltendmachung von Kindesunterhalt erhalten.

Beschreibung

Die Beistandschaft umfasst folgende Aufgabenbereiche:

  • Vaterschaftsfeststellung bei Kindern, deren Eltern bei Geburt nicht miteinander verheiratet sind (nichteheliche Kinder / uneheliche Kinder)
  • Unterhaltsgeltendmachung für Kinder, die mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammenleben
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung durch die Mutter, Unterhaltsverpflichtungserklärungen und Sorgeerklärungen (Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind)
  • Beratung und Unterstützung für Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgen, in Fragen der Unterhaltsgeltendmachung des Kindes oder des Jugendlichen
  • Beratung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Fragen der Unterhaltsgeltendmachung

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