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Kreisstadt Bergheim

Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetz NRW

(Gemeint ist hier nicht das Erbrecht nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch)

Beschreibung

Leider kommt es vor, dass Menschen versterben, für deren Bestattung sich niemand verantwortlich fühlt.

In diesen Fällen ermittelt die Ordnungsbehörde die bestattungspflichtigen Angehörigen. In der gesetzlichen Rangfolge sind dies Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Können diese nicht oder nicht rechtzeitig (innerhalb von zehn Tagen) festgestellt werden, erfolgt ein Bestattungsauftrag durch die Ordnungsbehörde.

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