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Kreisstadt Bergheim

Vorläufiger Reisepass

Beschreibung

Der normale Reisepass liegt normalerweise 4 Wochen nach Beantragung zur Abholung bereit, ein Expresspass bereits nach 3-4 Werktagen. Wenn Sie kurzfristig eine Reise planen und die Gewährleistung eines Expresspasses nicht mehr ausreichend ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser wird sofort durch das Einwohnermeldewesen ausgestellt und ist ein Jahr gültig.

Voraussetzungen:

  • Bergheim ist Hauptwohnsitz
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Der vorläufige Reisepass darf nur noch ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Bestellung eines Reisepasses im Expressverfahren (ca. 3-4 Werktage) nicht mehr ausreicht. In diesem Fall ist ein Nachweis über die Kurzfristigkeit (z.B. Buchungsbestätigung) zwingend erforderlich.

Allgemeine Hinweise
Eine Verlängerung des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich. Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort ausgehändigt. Ob Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen dürfen und aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des  Auswärtigen Amtes (Öffnet in einem neuen Tab) nachlesen. 

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. 

Erläuterungen und Hinweise

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