Inhalt anspringen

Kreisstadt Bergheim

Begleitendes Fahren ab 17 Jahren

In Nordrhein-Westfalen ist es Ihnen erlaubt, den Führerschein für die Klassen B oder BE bereits mit 17 Jahren zu machen. Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Sie dann jedoch nur mit einer Begleitperson fahren.

Beschreibung

Sie müssen einen Antrag auf begleitendes Fahren stellen. Der Antrag auf begleitendes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden. Außerdem müssen die Begleitperson/en eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.

Das Einwohnermeldewesen der Stadt Bergheim fungiert nur für Bürger, die in Bergheim wohnen, in dieser Angelegenheit lediglich als annehmende Stelle. Die Unterlagen werden von uns an die  Führerscheinstelle (Öffnet in einem neuen Tab)des Rhein-Erft-Kreises weitergeleitet. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Rhein-Erft-Kreis.

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Datenschutzerklärung