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Kreisstadt Bergheim

Führerschein Neuerteilung

Beschreibung

Wurde Ihnen die allgemeine Fahrerlaubnis durch Gerichtsentscheid oder durch die Straßenverkehrsbehörde entzogen, wird der Führerschein nicht automatisch zurückgegeben. Sie müssen daher einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Diesen können Sie frühestens zehn Wochen vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist stellen, sofern Ihnen die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen wurde oder Sie den Führerschein wegen acht Punkten oder mehr im Verkehrszentralregister abgeben mussten. Wurde Ihre Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen, bestehen keine besonderen Fristen hinsichtlich des Zeitpunkts der Antragstellung. Ob Sie sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen müssen, kann erst nach Vorliegen aller Antragsunterlagen entschieden werden. Grundsätzlich müssen Sie mit einer Anordnung dieser Untersuchung rechnen, wenn Sie ein Fahrzeug mit 1,1 Promille oder mehr geführt haben, wiederholt mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind oder wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen acht Punkten oder mehr im Verkehrszentralregister entzogen wurde.

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