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Kreisstadt Bergheim

Auskunftssperren

Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) über Sie erteilt.

Beschreibung

  • Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.
  • Sie können die Auskunftssperre schriftlich oder persönlich hier beim Einwohnermeldewesen beantragen. Dabei müssen Sie Ihr schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen. Im Falle des Wegzuges in eine andere Gemeinde ist auf die Auskunftssperre bei der Anmeldung unbedingt hinzuweisen.

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