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Kreisstadt Bergheim

Melderegisterauskünfte (Sonstige) elektronisch

Beschreibung

Seit dem 1. Januar 2014 ist es möglich, über die „Zentrale für Einfache MeldeAuskünfte (ZEMA)“ bundesländerübergreifend Einwohnermeldedaten abzurufen, wobei alle Auskünfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Meldegesetzes NRW erteilt werden. Eingerichtet ist dieser ZEMA-Dienst für Nutzer mit Mehrfachauskünften, sog. Poweruser.

Mehrfachauskunft (Poweruser)
Für Anfragen von Poweruser, also zum Beispiel Unternehmen, Banken, Inkassobüros, Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen, ist ein Vertrag mit dem Portalbetreiber (AKDB) erforderlich.

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