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Kreisstadt Bergheim

Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen

Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

Beschreibung

Eine Meldebescheinigung entspricht der Meldeauskunft und beinhaltet lediglich wer wo gemeldet ist. Weitere personenbezogene Daten, wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand, werden nicht aufgeführt. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt.

Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält weitergehende Daten mit Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit. Sie wird nur persönlich und nur für berechtigte Personen ausgestellt. Diese Bescheinigung wird zum Beispiel für die Eheschließung benötigt. 

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