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Kreisstadt Bergheim

Wohnsitz Anmeldung

Wenn Sie aus einer anderen Kommune nach Bergheim ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei uns anmelden.

Beschreibung

Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Eine Anmeldung vor dem Einzugsdatum ist nicht möglich.
  • Die Anmeldung muss durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
  • Verheiratete Personen können nur zusammen angemeldet werden, da Sie sonst als "getrennt lebend" beim zuständigen Finanzamt geführt werden. Sie müssen nicht beide persönlich erscheinen, uns reicht der Personalausweis Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten.

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß § 17 BMG verpflichtet sind, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Für verspätete Anmeldungen kann ein Verwarngeld verhängt werden.

Von dieser Meldepflicht (An- bzw. Abmeldung) entbunden sind Sie in folgenden Lebenslagen:

wenn Sie…..

  • in einer Wohnung in Deutschland gemeldet sind und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen.
  • sonst im Ausland wohnen, in Deutschland nicht gemeldet sind und sich nicht länger als drei Monate in Deutschland aufhalten.
  • aktuell bei einer Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind und in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist. Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, innerhalb von zwei Wochen anzumelden. 

Erläuterungen und Hinweise

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