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Kreisstadt Bergheim

Beurkundung Geburt

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.

Beschreibung

Zur Anzeige der Geburt sind die sorgeberechtigten Eltern des Kindes verpflichtet. Im Übrigen ist auch jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist, zur Anzeige des Kindes verpflichtet, wenn die Eltern des Kindes gehindert sind, die Anzeige vorzunehmen.

Bei Hausgeburten im Stadtgebiet Bergheim erhalten Sie von der Hebamme bzw. dem Geburtshelfer eine Bescheinigung über die Geburt.

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  • Vidal Balielo Jr. von Pexels

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