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Kreisstadt Bergheim

Hunde gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW

Für Hunde bestimmter Rassen besteht nach dem Landeshundegesetz NRW eine Anzeigepflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Es sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Beschreibung

Hunderassen gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW sind:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen untereinander, sowie Kreuzungen mit anderen Rassen

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