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Kreisstadt Bergheim

Hunde gemäß § 3 Landeshundegesetz NRW

Für Hunde bestimmter Rassen besteht nach dem Landeshundegesetz NRW eine Anzeigepflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Es sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Beschreibung

Hunderassen gemäß § 3 Landeshundegesetz NRW sind:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Kreuzungen untereinander, sowie Kreuzungen mit anderen Rassen
Wenn Sie sich einen Hund der o.g. Rasse anschaffen möchten, möchten wir Sie bitten persönlichen Kontakt zu uns aufzunehmen um die Voraussetzungen zu besprechen.

Erläuterungen und Hinweise

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