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Kreisstadt Bergheim

Kanalbenutzungsgebühren

Kanalbenutzungsgebühren (Abwassergebühren) ist der Oberbegriff für die Schmutzwassergebühren sowie die Niederschlagswassergebühren.

Beschreibung

Schmutzwassergebühr
Die Kreisstadt Bergheim erhebt für die Einleitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser in das städtische Kanalnetz getrennte Benutzungsgebühren, die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren

Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück aus fremden und eigenen Wasserversorgungsanlagen unmittelbar oder mittelbar zugeführten Wassermengen. Sie werden durch Wassermesser ermittelt. 
  
Sofern Wasser aus fremden Wasserversorgungsanlagen (z.B. Innogy) bezogen wird, ist grundsätzlich von dem Verbrauch auszugehen, den das Versorgungsunternehmen im Vorjahr der Wasserabrechnung zu Grunde gelegt hat. 
Die Wasserzähler werden in den Monaten Januar bis einschließlich Dezember des Vorjahres abgelesen. Der Abrechnungszeitraum des Wasserversorgungsunternehmens beträgt in der Regel jeweils 12 Monate. 
Die ermittelten Wasserverbräuche werden der Kreisstadt Bergheim vom Versorgungsunternehmen übermittelt. Die Kreisstadt Bergheim berücksichtigt die so übermittelten Verbrauchszahlen bei der Festsetzung der Schmutzwassergebühren für das Folgejahr.

Frischwassermengen, die nachweislich für die Gartenbewässerung verwendet werden, können auf Antrag von dem Gesamtverbrauch abgezogen werden. Hierzu wird ein Zwischenzähler benötigt. Beachten Sie hierzu das Merkblatt Zwischenzähler. 

Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten / überbauten und sonstigen befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser mittelbar oder unmittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.

Berechnungseinheit für die Niederschlagswassergebühr ist ein Quadratmeter (m²) der angeschlossenen Grundstücksfläche. Als angeschlossen gelten auch die befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser oberirdisch über öffentliche und private Verkehrsflächen (Bürgersteige, Fahrbahnen etc.) über die Straßenentwässerungsleitung in den Straßenkanal bzw. in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.

Unter bebauter / überbauter Grundstücksfläche ist die Fläche zu verstehen, die von den zum Grundstück gehörenden Gebäuden überdeckt wird (z. B. Wohn- und Geschäftshäuser, Fabriken, Lager, Werkstätten, Garagen, Wintergärten, Terrassenüberdachungen, Carport).

Zur Erfassung oder Änderung der gebührenpflichtigen Fläche ist ein sogenannter Erhebungsbogen vom Grundstückseigentümer auszufüllen.

Die Kreisstadt Bergheim hat mit der aktuellen städtischen Entwässerungssatzung die Möglichkeit eröffnet, das Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zu beseitigen, sofern das Grundstück an einer Mischwasser-Kanalisation angeschlossen ist. 

In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit bei der Kreisstadt Bergheim einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser zu stellen.

Ausführlichere Informationen zum Thema Nutzung des Niederschlagswassers, Merkblätter und einen Befreiungsantrag erhalten Sie bei den
Stadtwerken Bergheim GmbH. 

Erläuterungen und Hinweise

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