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Kreisstadt Bergheim

Katzenhaltung

Freigängerkatzen müssen kastriert sowie gechippt und registriert werden

Beschreibung

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung ihres Halters zu bewegen (Freigängerkatzen), haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip zu kennzeichnen und bei einem Haustierzentralregister registrieren zu lassen. Auf Verlangen ist die Chippung und Registrierung nachzuweisen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen.

Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Fabio Grandis, Pixabay

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