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Kreisstadt Bergheim

Schiedswesen / Schiedspersonen im Stadtgebiet Bergheim

Zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten im privatrechtlichem Bereich

Beschreibung

Viele der beim Ordnungsamt vorgetragenen Beschwerden betreffen nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sondern das Nachbarschaftsrecht. Derartige Auseinandersetzungen können ohne Einschaltung von Behörden zunächst vor den Schiedsämtern ausgetragen werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des  Amtsgerichts Bergheim (Öffnet in einem neuen Tab).

Die ehrenamtlichen Schiedspersonen im Stadtgebiet Bergheim sind tagsüber erreichbar. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Stadtteilen:

für Auenheim, Büsdorf, Fliesteden, Glessen, Niederaußem, Oberaußem, Quadrath-Ichendorf, Rheidt-Hüchelhoven
Michael Schmitz
mobil: 0162 372 8319
E-mail:  michael.schmitz.schiedsmannwebde

für Ahe, Bergheim, Glesch, Kenten, Paffendorf, Thorr, Zieverich
Martin Geller 
mobil: 0157 301 273 54
E-mail:  martin.gellerschiedsmannde

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • svklimkin, Pixabay

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