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Kreisstadt Bergheim

Sondernutzung

Unter Sondernutzung ist die Nutzung der öffentlichen Fläche über den Gemeingebrauch hinaus zu verstehen.

Beschreibung

Hierzu zählen unter anderem das Aufstellen von Tischen und Stühlen sowie Warenauslagen vor den Ladenlokalen, das Aufstellen von Informations- und Werbeständen, das Aufstellen von Bauzäunen, Baugerüsten, Containern etc. sowie Plakatierungen.

Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Für sie wird regelmäßig eine Sondernutzungsgebühr erhoben, deren Höhe sich aus Anlage I der unten aufrufbaren Sondernutzungssatzung ergibt.

Plakatierungen sind nur für in Bergheim ansässige Vereine für Veranstaltungen im Stadtgebiet anzeigepflichtig und gebührenfrei. Weitere Informationen erteilen Ihnen gerne unsere Ansprechpersonen unter „Kontakt“.

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Bildnachweise

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