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Kreisstadt Bergheim

Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren

Beschreibung

Die Kreisstadt Bergheim reinigt die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundes- und Landesstraßen sowie Kreisstraßen jedoch nur die Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bergheim den Grundstückseigentümern übertragen ist. 

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