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Kreisstadt Bergheim

Überwachung ruhender Verkehr

(Verkehrsordnungswidrigkeiten)

Beschreibung

Auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Ordnungsamt der Stadt Bergheim.

Unsere Mitarbeiter kontrollieren hierbei die städtischen Parkräume, um ein funktionierendes und faires Parken zu gewährleisten.

Darüber hinaus tragen sie mit ihrem täglichen Einsatz zur Sicherheit unserer Stadt bei. Zugeparkte Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, widerrechtliches Halten vor Schulen und andere Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs können im Ernstfall zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit führen.

Die Überwachung und Ahndung richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Haben Sie eine Verwarnung erhalten, können Sie den Verstoß direkt online einsehen und das Verwarngeld innerhalb einer Woche auch online bezahlen. Möchten Sie hiervon keinen Gebrauch machen, so erhalten Sie wie gewohnt eine schriftliche Verwarnung und können von Ihrem Anhörungsrecht und der klassischen Überweisung Gebrauch machen.

Fragen können Sie gerne an die angegebene E-Mail-Adresse richten.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Kreisstadt Bergheim, Kay-Uwe Fischer

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