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Urkundenservice

Urkundenanforderung

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 


im Internet finden Sie einige Anbieter, über die Sie Ihre Personenstandsurkunden anfordern können. Diese sind keine Dienstleister, die von der Stadt Bergheim für diesen Service beauftragt wurden. Von diesen Anbietern wird eine Bearbeitungsgebühr in unterschiedlicher Höhe erhoben, die Sie sich sparen können, wenn Sie Ihre Urkundsanforderung direkt an uns richten.


Die Ausstellung von Urkunden ist an den Ereignisort gebunden. Das Standesamt Bergheim stellt also Geburtsurkunden aus, wenn der Geburtsort Bergheim ist, Sterbeurkunden, wenn der Sterbeort Bergheim ist, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden werden ausgestellt, wenn die Eheschließung oder die Begründung der Lebenspartnerschaft in Bergheim stattgefunden hat.

Sie erhalten Urkunden und begl. Registerauszüge:

  • für sich persönlich und Ihre in gerader Linie Verwandten unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
  • für Ehegatten, Verwandte zweiten Grades und fremde Personen, wenn eine formlose Vollmacht mit einer Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers vorgelegt wird 
  • für fremde Personen, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird

Beantragung

Sie können die Urkunden über unser Urkundenportal, durch persönliche Vorsprache oder auch schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beantragen.
 

Eine telefonische Anforderung von Urkunden ist nur bei gebührenfreien Urkunden (z. B. für Rentenzwecke) möglich. Der Grund für die Gebührenbefreiung wird auf der Urkunde vermerkt.


Unabhängig davon, für welche Art der Beantragung Sie sich entscheiden, müssen Sie bitte folgendes beachten:

Den Verwandtschaftsgrad in gerader Linie machen Sie bitte glaubhaft.

Wenn Urkunden für Ehegatten, Verwandte zweiten Grades und fremde Personen angefordert werden, ist die formlose Vollmacht mit einer Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers vorzulegen bzw. mitzuschicken.

Bitte geben Sie unbedingt das Geburtsdatum/Sterbedatum/Ehedatum/Lebenspartnerschafts-datum und den Ereignisort für die benötigte Urkunde an, da ansonsten keine Zuordnung möglich ist.

Wenn in Ausnahmefällen kein genaues Datum angegeben werden kann ist der Ereigniszeitraum möglichst genau einzugrenzen. Es kann dann eine Suchgebühr erhoben werden.


Der Urkundenbestellassistent


Gebühren

Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden und entsprechende Registerauszüge sind mit 14,00 € gebührenpflichtig. Jede weitere in einem Arbeitsgang erstellte Urkunde/Registerauszug kostet 7,00 €.