Netzwerke Kinderschutz
Nordrhein-Westfalen hat seit dem 01.05.2022 das bundesweit stärkste Landeskinderschutzgesetz (LKiSchG NRW). Die Qualität des Kinderschutzes und die strukturellen Rahmenbedingungen sollen vor Ort in den Kommunen auf der neuen gesetzlichen Grundlage verbessert werden.
Die Kernpunkte des Gesetzes dienen einem wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt. Denn die Aufarbeitungen der schweren Kinderschutzfälle aus Lüdge haben u.a. gezeigt, dass eine verbesserte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen allen an einem (möglichen) Kinderschutzfall Beteiligten erreicht werden muss.
Die Jugendämter haben mit dem Landeskinderschutzgesetz daher unter anderem die Pflicht zur Einrichtung sog. kommunaler Netzwerke Kinderschutz (§9 LKiSchG NRW).
Ein grundsätzliches Ziel ist, die dauerhafte Zusammenarbeit zur Wahrnehmung des Schutzauftrages für Kinder und Jugendliche zwischen dem Jugendamt und allen weiteren Akteurinnen und Akteuren, die an einem Kinderschutzfall beteiligt sein können, nachhaltig zu etablieren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Netzwerkes Kinderschutz, die innerhalb ihrer Arbeit an Kinderschutzfällen beteiligt sein können, kommen aus den fünf Handlungsfeldern: Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Ordnungsbehörden, Schule, Gesundheitswesen und Justiz.
Dazu gehören z. B.:
• gesundheitlich
• Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt
• Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
• Insoweit erfahrene Fachkräfte (Insofa)
• (Freie) Träger der Kinder- und Jugendhilfe
• Insoweit erfahrene Fachkräfte (Insofa)
• Ärzte, Hebammen und Therapeuten
• Lehrerinnen und Lehrer
• Gesundheitsämter
• Polizei und Ordnungsbehörden
• Familiengerichte und Staatsanwaltschaften
• Frühe Hilfen
Es geht um:
• Die strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen
Kindeswohlgefährdung befassten Stellen im Jugendamtsbezirk
• Verbindliche Absprachen zum Verfahren bei möglicher
Kindeswohlgefährdung auf den gesetzlichen Grundlagen (§ 8a SGB
VIII und § 4 KKG)
• Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege
Die Steuerung des Netzwerkes Kinderschutz übernimmt die Netzwerkkoordination Kinderschutz. Zu den Aufgaben der Koordinierenden gehören:
• Fachliche Begleitung des Netzwerkes in seiner
Aufgabenwahrnehmung
• Schaffung struktureller Voraussetzungen für Austausch und
Wissenstransfer (z. B. über Padlets, Newsletter, themenspezifische
Arbeitsgruppen)
• Maßnahmenkoordinierung zur Sicherstellung von Strukturen, insb.
Netzwerktreffen
• Informationstransfer zu und aus anderen Netzwerken und
Arbeitskreisen zum Thema Kinderschutz im Jugendamtsbezirk
• Vertretung in anderen Netzwerken und Arbeitskreisen zum Thema
Kinderschutz im Jugendamtsbezirk
Das Netzwerk Kinderschutz organisiert außerdem mit Unterstützung der Koordinierungsstelle bedarfsgerecht mindestens drei Mal pro Jahr interdisziplinäre Qualifizierungsangebote zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Darüber hinaus soll das Netzwerk Kinderschutz bürgernah über Verfahren, Strukturen und Ansprechpersonen im Kinderschutz informieren.
Kontakt
Ansprechperson:
Monika Kost
Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz
Telefon: 02271 / 89 – 247
Fax: 02271/ 89 – 71 - 247
E-Mail: monika.kost@bergheim.de
Zur weiteren Information:
Neue einheitliche Standards für Jugendämter beim Kinderschutz | Chancen NRW
Startseite | Gemeinsam für den Kinderschutz
FAQ Netzwerk Kinderschutz der Kreisstadt Bergheim