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Kreisstadt Bergheim

Gurt- und Helmpflicht Befreiung Ausnahmegenehmigung

Von der Gurtpflicht können Personen im Ausnahmefall befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

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