Ein Verkehrsbedürfnis entsteht als Folge räumlicher Trennung sozialer Aktivitäten wie Wohnen, Arbeiten, sich bilden und sich erholen. In der Regel nutzen Verkehrsmittel die Verkehrswege um ihr Ziel zu erreichen.
Die Kreisstadt Bergheim ist Ansprechpartnerin zu folgenden Themen:
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Fußgängerzone
- Bus und Bahn
- Durchführung eines Umzuges Erlaubnis
- Einrichtung einer Haltverbotszone, Ausnahmegenehmigung
- Gurt- und Helmpflicht Befreiung Ausnahmegenehmigung
- Haltverbotszone
- Handwerkerparkausweise
- Parken im Stadtgebiet
- Radverkehr
- Parkausweise für Schwerbehinderte
- Antrag auf Ausstellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
- Verkehrssicherheit
- Fahrradboxen Vermietung
Verkehr und Mobilität
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