Inhalt anspringen

Kreisstadt Bergheim

Besuchseinladung

Voraussetzung für den Besuch eines ausländischen Staatsangehörigen, der zur Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt (keine EU-Bürger), ist der Nachweis, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist.

Beschreibung

Diese Nachweise kann der Antragsteller selbst bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung vorlegen. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, besteht die Möglichkeit, dass sein Gastgeber in Deutschland diese Nachweise erbringt. Hierbei verpflichtet sich der Gastgeber für alle aus dem Aufenthalt des Gastes entstehenden Kosten zu übernehmen. Hierzu zählen auch eventuelle Kosten für Krankenbehandlungen, Abschiebekosten etc..

Die Verpflichtungserklärung kann der Gastgeber bei der Ausländerbehörde seines Wohnortes beantragen (vgl. §§ 66-68a AufenthG). Hierzu sind neben dem ausgefüllten Erhebungsbogen auch (siehe Links & Downloads) die im Datenblatt (siehe Links & Downloads) angegebenen Unterlagen in Kopie notwendig. 

Voraussetzungen: 
Wer eine Verpflichtungserklärung abgeben möchte, muss den Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Bergheim haben.

Die Ausländerbehörde der Kreisstadt Bergheim prüft anhand der beigefügten Unterlagen, ob eine Bonität für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung vorliegt.

Kein Einkommen sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe, Wohngeld, Stipendien, BaföG, Kindergeld, Kinderzuschlag und Erziehungsgeld.

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Datenschutzerklärung