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Kreisstadt Bergheim

Ausländerwesen

Die Ausländerbehörde der Kreisstadt Bergheim betreut sämtliche ausländische Staatsangehörige, die im Stadtgebiet Bergheim (PLZ 50126-50129) wohnhaft gemeldet sind.

Beschreibung

Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dafür bitte unser neues Kontaktformular (Links und Downloads). Nach Absenden des Kontaktformular werden Sie zeitnah (momentan etwa 10 Werktage) durch unsere Sachbearbeiter per Post benachrichtigt. Von Sachstandsanfragen bitte ich innerhalb der ersten 10 Werktage nach Terminbuchung Abstand zu nehmen.

Sofern Sie in einer umliegenden Stadt des Rhein-Erft-Kreises wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises (Tel.: 02271/83-0).

Verwaltungsgliederung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • TommL von Getty Images Signature

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