Inhalt anspringen

Kreisstadt Bergheim

Durchführung eines Umzuges Erlaubnis

Erlaubnis gem. § 29 zur Durchführung eines Umzuges (z.B. St. Martin, Karneval, Schützenfest, Kirmesumzüge etc.)

Beschreibung

Alle, die einen Festumzug unter Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen planen (Karnevalsumzug, Schützenumzug, Martinszug etc.) müssen für dessen Durchführung einen Antrag nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung stellen.

Der Antrag ist auszufüllen und per Mail oder per Post an die Abteilung Verkehr und Mobilität zu senden. 

Nach Eingang des Antrages kümmert sich die Abteilung Verkehr und Mobilität um die Einholung der notwendigen Stellungnahme der Polizei und stellt final die Erlaubnis unter Auflagen aus.

Bitte berücksichtigen Sie eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen.

Die Erlaubnis des Antrages ist gebührenpflichtig.

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Datenschutzerklärung