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Kreisstadt Bergheim

Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen (§ 14 GewO)

Diese Anmeldung kommt für Sie in Betracht, wenn Sie nicht in einem Handelsregister eingetragen sind.

Beschreibung

Grundsätzlich ist zur Gewerbeanmeldung eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sie können sich auch von einer Person vertreten lassen. Dazu muss diese Person eine schriftliche Vollmacht, Ihren Personalausweis und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Eine schriftliche Anmeldung ist nur bei Tätigkeiten, die nicht besonderen Zulassungsvoraussetzungen (erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Tätigkeiten) unterliegt, möglich. Sollten Sie die Anmeldung schriftlich (postalisch, per Email oder per Fax) vornehmen, müssen alle erforderlichen Unterlagen dem ausgefüllten Anmeldevordruck beigefügt sein.

Für die Anmeldung handwerklicher oder handwerksähnlicher Tätigkeiten ist die Vorlage der Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich. Nähere Informationen zur Abgrenzung und Einteilung handwerklicher Tätigkeiten erhalten Sie bei der Handwerkskammer:

Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221/20220

Bei der Gewerbeanmeldung erlaubnispflichtiger oder überwachungsbedürftiger Tätigkeiten sind die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen zu beachten!

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