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Kreisstadt Bergheim

Gewerbewesen

Jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig. (Ausgenommen freiberufliche Tätigkeit)

Sofern sich Ihr Betriebssitz im Stadtgebiet Bergheim befindet müssen alle Gewerbemeldungen zeitgleich mit Aufnahme der Tätigkeit, Änderung des Betriebssitzes oder der Tätigkeit oder der Aufgabe des Betriebes erfolgen. Sollte die Meldung nach drei Monaten der Aufnahme, Änderung oder Aufgabe vorgenommen werden, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

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  • Kreisstadt Bergheim, Kay-Uwe Fischer

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