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Kreisstadt Bergheim

Gewerbeummeldung (§ 14 GewO)

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem Betrieb innerhalb des Stadtgebietes Bergheim umziehen oder sich die Tätigkeit des Gewerbes ändert. Änderungen im Bereich der Geschäftsführung bei Handelsregisterfirmen sind unter Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges anzuzeigen.

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