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Kreisstadt Bergheim

Gewerbezentralregister Auskunft

Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann z.B. von Behörden verlangt werden, wenn ein Gewerbe eröffnet werden soll.

Beschreibung

Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO). Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden, nämlich:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
  • Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
  • Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.

Das Gewerbezentralregister wird unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt. Verwaltungsentscheidungen, Verzichte und Bußgeldentscheidungen können sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen, während strafgerichtliche Verurteilungen sich nur gegen natürliche Personen richten.

Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder ggf. mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. 

Erläuterungen und Hinweise

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