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Kreisstadt Bergheim

Parken im Stadtgebiet Bergheim

Ab dem 01. März 2016 erhebt die Kreisstadt Bergheim für gebührenpflichtige Parkplätze Gebühren. Die Parkgebühren werden entsprechend den Regelungen der Parkgebührenordnung erhoben. Das bedeutet, dass Autofahrer für die Nutzung bestimmter öffentlicher Parkzonen in Bergheim ab dem 01.03.2016 Gebühren zahlen, einen Parkschein ziehen und ihn gut sichtbar im Fahrzeug anbringen müssen.

Beschreibung

Die gebührenpflichtigen Parkplätze befinden sich in Bergheim-Mitte / Stadtkernbereich und in Quadrath-Ichendorf (Frenser Straße und Köln-Aachener-Straße). Für die Nutzung des Parkhauses Marienstraße werden ebenfalls Gebühren entsprechend der Gebührenordnung erhoben.

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Bildnachweise

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