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Kreisstadt Bergheim

Spielhalle, Betrieb (§ 33i GewO; § 24 GlüStV)

Zum Eröffnen einer Spielhalle benötigen Sie eine Erlaubnis und gemäß § 24 Glücksspielstaatsvertrag i.V.m. § 16 AG GlüStV NRW. Eine persönliche Vorsprache bei Antragstellung ist erforderlich.

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