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Kreisstadt Bergheim

Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Kriegs- und Kontingentflüchtlinge sowie Asylbewerber sind wegen der in der Regel begrenzten Aufenthaltsdauer verpflichtet, in städtischen Übergangsheimen zu wohnen. Aussiedler hingegen besitzen ein Dauerbleiberecht. Auch sie werden zunächst in Übergangsheimen untergebracht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf dem freien Wohnungsmarkt eine entsprechende Unterkunft zu mieten.

Beschreibung

Die Kreisstadt Bergheim verfügt über drei Übergangsheime. Die Häuser und Bewohner werden von einem Verwaltungsmitarbeiter, einer Sozialarbeiterin sowie von drei Hausmeistern betreut.

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