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Kreisstadt Bergheim

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Durchführung

Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG können Arbeitgeber in Deutschland mit Unterstützung der Ausländerbehörde das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft verkürzen.

Beschreibung

Sollten Sie als Asylsuchender Inhaber einer Gestattung oder Duldung sein und möchten eine Arbeitserlaubnis beantragen, so bringen Sie zu dem vorher vereinbarten Termin in der Ausländerbehörde die „Vereinbarung zur Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ mit.

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