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Kreisstadt Bergheim

Baugenehmigung – Verfahren

Hier erhalten Sie Grundinformationen und Hinweise zu den einzelnen bauaufsichtlichen Verfahren.

Beschreibung

Im Regelfall muss bei der Errichtung, bei der Änderung, bei der Nutzungsänderung und beim Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung vor Baubeginn eine Baugenehmigung eingeholt werden. Die Baugenehmigung schafft Rechtssicherheit für den Bauherrn.
 
Zur Klärung, ob überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist, wird von der Stadt Bergheim die allgemeine Bauberatung an einem festen Sprechtag angeboten.

Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen, um eine zügige Bearbeitung und einen reibungslosen Ablauf des Genehmigungs-verfahrens zu ermöglichen. Bei Unvollständigkeit und erheblichen Mängeln kann die Bauaufsichtsbehörde gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW den Antrag kostenpflichtig zurückweisen.

Um einen rechtlichen Angriff der Baugenehmigung durch die Nachbarn zu vermeiden ist die frühzeitige Einholung von Nachbareinverständnis-erklärungen hilfreich.

Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt drei Jahre und erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung über ein Jahr unterbrochen worden ist.

Zu den bauaufsichtlichen Verfahren zählen u.a. folgende Bauantragsformen:  

Erläuterungen und Hinweise

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