Inhalt anspringen

Kreisstadt Bergheim

Gaststättenerlaubnis vorläufig

Im Falle einer Übernahme eines bestehenden, konzessionierten Gaststättenbetriebes besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu beantragen.

Beschreibung

Eine vorläufige Erlaubnis kann allerdings nur erteilt werden, wenn Sie die Gaststätte ohne bauliche Veränderungen und im bisher genehmigten Umfang führen. Außerdem müssen Sie zeitgleich eine endgültige Erlaubnis beantragen. 

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Datenschutzerklärung