Inhalt anspringen

Kreisstadt Bergheim

Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft

Zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Das bedeutet, die Erlaubnis benötigen Sie immer dann, wenn Sie in Ihrem Gaststättenbetrieb/Café/Bistro alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Datenschutzerklärung