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Kreisstadt Bergheim

Außengastronomie

Wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes eine Außengastronomie betreiben wollen, benötigen Sie bis zu zwei Erlaubnisse.

Beschreibung

Soll die Außengastronomie auf privater Fläche betrieben werden, benötigen Sie nur eine Erweiterung Ihrer Gaststättenerlaubnis (sofern die Außengastronomie nicht bereits von Anfang an beantragt und genehmigt ist).

Soll die Außengastronomie auf öffentlicher Fläche betrieben werden, benötigen Sie zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis (nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Abteilung Bodenmanagement-Sondernutzung der Kreisstadt Bergheim).

In beiden Fällen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Erläuterungen und Hinweise

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