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Kreisstadt Bergheim

Aufenthaltserlaubnis

Beschreibung

Eine Aufenthaltserlaubnis kann u.a. zu folgenden Zwecken erteilt werden:

  • Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch)
  • Beschäftigung/Selbstständigkeit
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe Ehegattennachzug, Nachzug minderjähriger Kinder, Nachzug von Eltern zu minderjährigen Kindern)

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt grundsätzlich ein gültiges nationales Visum mit entsprechendem o.g. Zweck voraus. Dieses ist vor Einreise in die Bundesrepublik bei einer deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.

Kontaktadressen zu den jeweiligen deutschen Botschaften im Ausland finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. 

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